Strom darf nicht abgestellt werden: Was das neue Gesetz für Verbraucher bedeutet?
In Deutschland kann ein Zahlungsverzug bei den Stromkosten zu einer Stromsperre führen, die den Alltag erheblich beeinträchtigt. Der Kühlschrank fällt aus, das Homeoffice kommt zum Stillstand und sogar medizinische Geräte, auf die Betroffene angewiesen sind, können nicht mehr zuverlässig betrieben werden. Daher fragen sich viele Verbraucher, was hinter der Aussage „Strom darf nicht abgestellt werden – neues Gesetz“ steckt.
Seit Dezember 2025 konkretisieren die §§ 41f und 41g des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Voraussetzungen für eine Stromsperre sowie die Schutzmaßnahmen für Haushaltskunden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Energieversorger grundsätzlich keinen Strom mehr abstellen dürfen. Vielmehr gelten klare Voraussetzungen und Informationspflichten, und betroffene Verbraucher haben bestimmte Möglichkeiten, eine Stromsperre abzuwenden.
Wer diese Regelungen kennt und den eigenen Stromverbrauch sowie die Energiekosten im Blick behält, kann finanziellen Belastungen besser vorbeugen und bei einer drohenden Stromsperre rechtzeitig handeln.

1. Strom darf nicht abgestellt werden: Welche wichtigen Änderungen bringt das neue Gesetz?
1.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Stromsperre?
Gemäß § 41f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürfen Energieversorger die Stromversorgung von Haushaltskunden nicht ohne Weiteres bei jedem beliebigen Zahlungsrückstand unterbrechen. Eine Stromsperre setzt voraus, dass die gesetzlichen Schwellenwerte eingehalten werden, die vorgeschriebenen Benachrichtigungen erfolgen und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Die entsprechenden Schutzvorschriften gelten sowohl für die Grundversorgung als auch für andere Stromlieferverträge.
Bei Haushaltskunden, die monatliche Abschlags- oder Vorauszahlungen leisten, muss der Zahlungsrückstand mindestens das Doppelte des rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags oder der Vorauszahlung betragen. Zusätzlich muss der Rückstand mindestens 100 Euro erreichen. Werden keine Abschlags- oder Vorauszahlungen erhoben, muss der Rückstand mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrags ausmachen und ebenfalls mindestens 100 Euro betragen. Bestimmte bestrittene, noch nicht fällige oder anderweitig gesetzlich ausgenommene Forderungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Auch bei Erreichen dieser Schwellenwerte müssen alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
1.2 In welchen Fällen darf die Stromversorgung nicht unterbrochen werden?
Eine Stromsperre ist unzulässig, wenn ihre Folgen außer Verhältnis zur Schwere des Zahlungsverzugs stehen oder der Haushaltskunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Eine Unverhältnismäßigkeit kann insbesondere vorliegen, wenn aufgrund besonderer persönlicher Umstände, etwa einer Erkrankung oder des Alters, eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines Haushaltsmitglieds droht.
In solchen Fällen sollten Verbraucher den Energieversorger unverzüglich in Textform kontaktieren, die konkreten Risiken erläutern und diese auf Verlangen glaubhaft machen, beispielsweise durch geeignete ärztliche Nachweise. Auch wenn Verbraucher nachvollziehbar darlegen können, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllen werden, kann dies eine Stromsperre verhindern.
1.3 Welche Fristen gelten vor einer Stromsperre?
Nach § 41f EnWG muss der Energieversorger die Unterbrechung grundsätzlich mindestens vier Wochen im Voraus androhen. Der tatsächliche Beginn der Stromsperre muss dem Haushaltskunden zusätzlich mindestens acht Werktage vorher schriftlich per Brief angekündigt werden. Eine zusätzliche elektronische Mitteilung soll nach Möglichkeit ebenfalls erfolgen.
Sowohl die Sperrandrohung als auch die Ankündigung müssen den Grund für die geplante Unterbrechung und die voraussichtlichen Kosten der Sperrung und der anschließenden Wiederherstellung der Versorgung klar und gut verständlich nennen. Gleichzeitig muss der Versorger in Textform über kostenfreie Möglichkeiten zur Vermeidung der Stromsperre informieren. Dazu gehören beispielsweise alternative Zahlungspläne mit einer Stundungsvereinbarung, Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten und Kontakte zu anerkannten Schuldner- oder Verbraucherberatungsstellen.
Wer eine Mahnung oder Sperrandrohung erhält, sollte daher nicht bis zum letzten Termin warten. Es empfiehlt sich, die Rechnung und den geforderten Betrag zu prüfen, frühzeitig Kontakt zum Energieversorger aufzunehmen und gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung auszuhandeln.
2. Was sollten Verbraucher tun, wenn eine Stromsperre droht?
Zunächst sollten Verbraucher ihre Stromrechnung sorgfältig prüfen. Dabei sind insbesondere der angegebene Stromverbrauch, die Zählerstände, der Abrechnungszeitraum und die monatlichen Abschlagszahlungen zu kontrollieren. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, sollte die Rechnung zeitnah schriftlich beanstandet und sollten entsprechende Nachweise aufbewahrt werden. Bei bereits fälligen Forderungen empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Energieversorger über eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub zu sprechen.
Für Kunden in der Grundversorgung sieht das Gesetz zudem Möglichkeiten vor, eine Stromsperre durch eine entsprechende Vereinbarung abzuwenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Verbraucher eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verlangen, die eine zinsfreie Ratenzahlung und die Fortsetzung der Versorgung bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen ermöglicht. Bei anhaltenden finanziellen Schwierigkeiten empfiehlt es sich außerdem, das örtliche Sozialamt, das Jobcenter oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle zu kontaktieren, um mögliche Unterstützungsleistungen zu prüfen.
Ein weiteres häufig unterschätztes Problem ist die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen. Liegt der tatsächliche Stromverbrauch dauerhaft über den zugrunde gelegten Schätzwerten, kann es bei der nächsten Jahresabrechnung zu einer hohen Nachzahlung kommen. Wer den Zählerstand regelmäßig abliest, die Entwicklung des Stromverbrauchs im Blick behält und die Abschlagszahlungen bei Bedarf anpasst, kann das Risiko größerer Zahlungsrückstände verringern.
Wichtig ist außerdem: Ein Notstromaggregat oder eine mobile Stromversorgung kann weder bestehende Stromschulden begleichen noch eine rechtlich zulässige Stromsperre verhindern. Deshalb sollte die Klärung der offenen Forderungen und die Suche nach einer tragfähigen Zahlungslösung stets Vorrang haben.

3. Warum brauchen Haushalte trotz der gesetzlichen Regelungen eine Notstromversorgung?
Die neuen Regelungen in Deutschland betreffen vor allem Stromsperren aufgrund von Zahlungsverzug. Sie garantieren jedoch keineswegs, dass die Stromversorgung unter allen Umständen aufrechterhalten wird. Unwetter, technische Störungen oder Wartungsarbeiten können weiterhin zu vorübergehenden Stromausfällen führen.
Selbst ein Stromausfall von nur wenigen Stunden kann den Alltag erheblich beeinträchtigen. Fallen beispielsweise Kühlschrank und Gefriertruhe aus, kann die sichere Lagerung von Lebensmitteln gefährdet sein. Menschen im Homeoffice können möglicherweise nicht mehr auf ihre Computer oder Router zugreifen. Haushalte mit älteren Menschen oder Kindern sind zudem häufig besonders auf eine zuverlässige Beleuchtung, funktionierende Kommunikationsgeräte und bestimmte Elektrogeräte angewiesen.
Der Bedarf an einer Notstromversorgung hängt von der jeweiligen Haushaltssituation ab:
- Haushalte mit Homeoffice: Laptops, Router und Mobiltelefone sollten bei der Planung Vorrang haben, damit Arbeit und Kommunikation möglichst ohne längere Unterbrechungen fortgesetzt werden können.
- Haushalte mit älteren Menschen oder Kindern: Je nach individuellem Bedarf sollten Beleuchtung, Kommunikationsgeräte und wichtige Elektrogeräte berücksichtigt werden. Wer auf medizinische Geräte angewiesen ist, sollte außerdem eine zuverlässige Notstromlösung wählen, die den technischen Anforderungen dieser Geräte entspricht.
- Mieter und Bewohner kleiner Wohnungen: Kompakte, tragbare und leicht zu verstauende Energiespeicher können besonders praktisch sein, da sie wenig Platz benötigen und bei Bedarf flexibel eingesetzt werden können.
- Haushalte mit Balkon oder Garten: Bei geeigneten Installationsbedingungen kann ein kompatibler Energiespeicher mit Solarmodulen kombiniert werden. Bei ausreichender Sonneneinstrahlung lässt sich dadurch zusätzliche Energie erzeugen und speichern. Die tatsächliche Ladeleistung hängt unter anderem von Wetter, Jahreszeit, Ausrichtung und Verschattung ab.
Eine Notstromversorgung dient in erster Linie dazu, die Versorgung wichtiger Geräte bei vorübergehenden Stromausfällen aufrechtzuerhalten. Sie ersetzt das öffentliche Stromnetz nicht vollständig und bietet auch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt daher vom individuellen Strombedarf, der gewünschten Überbrückungsdauer und den örtlichen Gegebenheiten ab.
4. Wie wählt man die passende Notstromversorgung für den Haushalt?
Bei der Auswahl einer tragbaren Powerstation für den Haushalt kommt es vor allem auf drei Faktoren an: die benötigte Ausgangsleistung, die verfügbare Akkukapazität und die gewünschte Betriebsdauer. Während die Leistung in Watt (W) angibt, welche Geräte gleichzeitig betrieben werden können, bestimmt die Kapazität in Wattstunden (Wh), wie lange die gespeicherte Energie zur Verfügung steht. Wer bei einem Stromausfall neben Router und Beleuchtung auch einen Kühlschrank, einen Laptop oder weitere Haushaltsgeräte versorgen möchte, sollte beide Werte sorgfältig vergleichen.
Für grundlegende Anwendungen wie das Laden von Smartphones und den Betrieb von LED-Leuchten oder Routern kann eine kompakte Powerstation ausreichen. Sollen mehrere Geräte gleichzeitig laufen oder über einen längeren Zeitraum mit Strom versorgt werden, sind eine höhere Ausgangsleistung und eine größere Akkukapazität sinnvoll. Bei Geräten mit Motor, beispielsweise Kühlschränken, sollte außerdem die Anlaufleistung berücksichtigt werden.
Zwei Powerstations mit erweiterbarer Kapazität bieten unterschiedliche Möglichkeiten für die häusliche Notstromversorgung:
AFERIY P280 Tragbare Powerstation: 2.800 W Ausgangsleistung und 2.048 Wh Basiskapazität
Die AFERIY P280 Tragbare Powerstation bietet eine AC-Ausgangsleistung von 2.800 W und eine Basiskapazität von 2.048 Wh. Mit kompatiblen Erweiterungsakkus lässt sich die Gesamtkapazität auf bis zu 10.240 Wh erhöhen. Für das Laden über Solarmodule stehen zwei MPPT-Eingänge mit jeweils bis zu 600 W zur Verfügung, was einer maximalen Solar-Eingangsleistung von insgesamt 1.200 W entspricht. Über den AC-Eingang sind bis zu 1.800 W möglich.
Damit eignet sich die P280 für Haushalte, die wichtige Geräte bei einem vorübergehenden Stromausfall versorgen und ihre Speicherkapazität bei steigendem Bedarf erweitern möchten. Je nach Leistungsaufnahme können beispielsweise Router, Beleuchtung, Laptops und ein geeigneter Kühlschrank betrieben werden.

AFERIY P310 Tragbare Powerstation: 3.600 W Ausgangsleistung und 3.840 Wh Basiskapazität
Die tragbare Powerstation AFERIY P310 bietet eine AC-Ausgangsleistung von 3.600 W und eine Basiskapazität von 3.840 Wh. Mit kompatiblen Erweiterungsakkus lässt sich die Gesamtkapazität auf bis zu 11.520 Wh erhöhen. Der LiFePO₄-Akku ist auf mehr als 4.000 Ladezyklen ausgelegt. Zum Aufladen stehen ein AC-Eingang mit bis zu 2.200 W und ein Solareingang mit bis zu 2.000 W zur Verfügung. Darüber hinaus kann die P310 über einen geeigneten Generator oder eine Fahrzeugsteckdose geladen werden. Insgesamt 13 Anschlüsse, darunter AC-Steckdosen sowie USB-A- und USB-C-Anschlüsse, ermöglichen den gleichzeitigen Betrieb verschiedener geeigneter Geräte.
Mit ihrer höheren Ausgangsleistung und nahezu doppelt so hohen Basiskapazität im Vergleich zur P280 eignet sich die P310 besonders für Haushalte mit einem höheren Energiebedarf. Sie kann beispielsweise Kühlgeräte, Computer und weitere geeignete Haushaltsgeräte zeitweise mit Strom versorgen.

Sowohl die AFERIY P280 als auch die AFERIY P310 lassen sich mit kompatiblen Solarmodulen zu einem Solargenerator kombinieren. Die Solarpanels wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um, die in den integrierten Akkus gespeichert wird. So können die Powerstations angeschlossene Geräte auch dann mit Strom versorgen, wenn gerade kein Sonnenlicht verfügbar ist.
5. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das Risiko einer Stromsperre zu senken?
Eine Notstromversorgung ist nur ein Teil der Notfallvorsorge. Für Haushalte, die durch hohe Stromkosten finanziell belastet sind, ist es ebenso wichtig, den laufenden Stromverbrauch zu senken und einen weiteren Anstieg der Schulden zu vermeiden.
Zunächst lohnt es sich, den Stromverbrauch energieintensiver Geräte wie Heizlüfter, Wäschetrockner oder elektrischer Warmwasserbereiter zu überprüfen. Durch einen bewussteren Einsatz lassen sich unnötige Stromkosten reduzieren. Darüber hinaus sollten Haushalte Stromtarife anhand ihres tatsächlichen Verbrauchs vergleichen und dabei nicht nur auf den beworbenen Preis, sondern auch auf Vertragslaufzeiten, Preisgarantien und mögliche Zusatzkosten achten.
Wer die Voraussetzungen für eine Solaranlage erfüllt, kann außerdem prüfen, ob sich die Nutzung von Solarstrom für den Eigenverbrauch lohnt. Solarmodule erzeugen unter geeigneten Bedingungen Strom. In Kombination mit einem Batteriespeicher kann überschüssige Energie gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom Solarertrag, dem zeitlichen Stromverbrauch, den Anschaffungs- und Installationskosten sowie dem örtlichen Strompreis ab. Die Nennleistung der Anlage allein reicht daher nicht aus, um ihre Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.
Ebenso wichtig ist es, Stromrechnungen, Zahlungsbelege und Schreiben des Energieversorgers sorgfältig aufzubewahren. Unstimmigkeiten bei offenen Forderungen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden. Wer bereits eine Ankündigung der Stromsperre erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Versorger in Verbindung setzen, die Forderung prüfen und gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung aushandeln. Eine Notstromversorgung kann zwar bei einem Stromausfall helfen, löst jedoch keine offenen Zahlungsforderungen und verhindert keine Stromsperre.
Häufig gestellte Fragen zur Stromsperre und Notstromversorgung
1. Darf der Stromversorger den Strom ohne vorherige Ankündigung abstellen?
Nein, bei einer Stromsperre wegen Zahlungsrückständen muss der Versorger die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen einhalten. Dazu gehören grundsätzlich eine mindestens vierwöchige Vorankündigung und eine schriftliche Mitteilung über den geplanten Sperrbeginn mindestens acht Werktage im Voraus. Betroffene sollten die Schreiben sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten frühzeitig Kontakt mit dem Versorger aufnehmen.
2. Was kann ich tun, wenn ich eine Stromrechnung nicht vollständig bezahlen kann?
Wer seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, sollte möglichst frühzeitig den Versorger kontaktieren und eine Ratenzahlung oder Stundung anfragen. In der Grundversorgung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Ratenzahlungen. Außerdem empfiehlt es sich, die Forderung zu prüfen und bei Bedarf Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung zu suchen.
3. Kann eine Powerstation bei einem Stromausfall alle Haushaltsgeräte versorgen?
Das hängt von der Ausgangsleistung, der nutzbaren Akkukapazität und dem Strombedarf der Geräte ab. Smartphones, Router und LED-Leuchten lassen sich meist problemlos versorgen, während leistungsstarke Geräte mehr Energie benötigen. Bei Kühlschränken und anderen Motorgeräten ist auch der erhöhte Anlaufstrom zu berücksichtigen. Eine Powerstation versorgt nicht automatisch die gesamte Hausinstallation; dafür ist eine geeignete, fachgerecht installierte Lösung erforderlich.
4. Wie lange hält eine Powerstation bei einem Stromausfall durch?
Die Laufzeit hängt von der nutzbaren Akkukapazität und dem Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte ab. Eine Powerstation mit 2.000 Wh könnte ein Gerät mit konstant 100 W rechnerisch etwa 20 Stunden betreiben. Wegen Umwandlungsverlusten und der begrenzten nutzbaren Kapazität ist die tatsächliche Laufzeit meist kürzer. Je mehr Geräte gleichzeitig angeschlossen sind, desto schneller entlädt sich der Akku.
5. Welche staatlichen Hilfen gibt es bei hohen Stromkosten oder drohender Stromsperre?
Je nach finanzieller Situation können Hilfen über das Jobcenter oder Sozialamt infrage kommen. Betroffene sollten sich dort erkundigen, ob beispielsweise eine Unterstützung bei Energieschulden möglich ist. Auch die Verbraucherzentrale und örtliche Schuldnerberatungsstellen bieten Beratung zu Zahlungsrückständen und Verbraucherrechten an. Ob eine finanzielle Hilfe gewährt wird, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
Fazit
Die seit Dezember 2025 geltenden Regelungen stärken den Schutz privater Haushalte bei Stromsperren wegen Zahlungsrückständen, verbieten diese jedoch nicht grundsätzlich. Verbraucher sollten die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen kennen und sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig an ihren Energieversorger wenden oder Unterstützung suchen.
Um die Versorgungssicherheit zu verbessern, sollten Haushalte ihre Stromkosten im Blick behalten, ihren Energiebedarf einschätzen und eine passende Notstromlösung nach Leistung, benötigter Laufzeit und Lademöglichkeiten auswählen. So ergänzen sich rechtlicher Schutz und praktische Notfallvorsorge, damit Haushalte besser auf finanzielle Belastungen und unerwartete Stromausfälle vorbereitet sind.













