Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke: Das müssen Sie wissen (2026)
Mit der wachsenden Beliebtheit von Balkonkraftwerken in Deutschland stellen sich immer mehr Haushalte die Frage: Kann für Solarstrom, der nicht direkt selbst verbraucht und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, eine Einspeisevergütung erhalten werden? Welche Voraussetzungen gelten dafür und wie wird die Vergütung bei einer Anlage, die 2026 in Betrieb genommen wird, berechnet?
Dabei lohnt es sich, nicht nur auf die Vergütung pro Kilowattstunde zu schauen. Entscheidend ist auch, wie viel Strom das Balkonkraftwerk tatsächlich erzeugt, wie hoch der Eigenverbrauch ausfällt und wie sich überschüssiger Solarstrom nutzen oder speichern lässt.
Bei kleinen Balkonkraftwerken hängt die Wirtschaftlichkeit daher meist nicht allein von der Einspeisevergütung ab. Eine wichtige Rolle spielt vielmehr, wie viel Solarstrom der Haushalt tagsüber direkt verbrauchen kann und was mit dem verbleibenden Überschuss geschieht.

Was ist die Einspeisevergütung bei einem Balkonkraftwerk?
Die Einspeisevergütung ist eine im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelte Vergütung für Strom aus netzgekoppelten Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Bei Photovoltaikanlagen kann der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Haushalt genutzt werden. Nicht selbst verbrauchter Strom kann in das öffentliche Netz eingespeist und je nach gewählter Vermarktungsform vergütet werden.
Grundsätzlich lassen sich dabei drei Formen unterscheiden:
- Eigenverbrauch: Der erzeugte Solarstrom wird direkt im Haushalt genutzt.
- Überschusseinspeisung: Der Solarstrom wird zunächst selbst verbraucht. Nicht benötigte Strommengen werden anschließend ins öffentliche Netz eingespeist und nach den geltenden Regeln vergütet.
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet.
Balkonkraftwerke werden in der Praxis meist zur Eigenversorgung genutzt. Für Steckersolargeräte, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die vereinfachten Sonderregelungen erfüllen, gilt grundsätzlich die sogenannte unentgeltliche Abnahme. Der überschüssige Strom wird zwar vom Netzbetreiber abgenommen, dafür wird jedoch keine EEG-Einspeisevergütung gezahlt. Eine reguläre Einspeisevergütung ist grundsätzlich möglich, schließt dann jedoch die vereinfachten Sonderregelungen für Steckersolargeräte aus.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke 2026?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland ist 2026 nicht das ganze Jahr über gleich hoch. Sie hängt unter anderem vom Inbetriebnahmezeitpunkt, der Art der Anlage, der installierten Leistung und der Form der Einspeisung ab. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf Grundlage des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) die jeweils geltenden Vergütungssätze für unterschiedliche Inbetriebnahmezeiträume. Für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen richtet sich der geltende Vergütungssatz nach dem jeweiligen Inbetriebnahmezeitraum.
Für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden gelten 2026 folgende Vergütungssätze:
| Inbetriebnahme | Leistungsstufe | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| Januar 2026 | ≤ 10 kW | 7,86 ct/kWh | 12,47 ct/kWh |
| Januar 2026 | > 10–40 kW | 6,80 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
| Januar 2026 | > 40–100 kW | 5,56 ct/kWh | 10,45 ct/kWh |
| Februar–Juli 2026 | ≤ 10 kW | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| Februar–Juli 2026 | > 10–40 kW | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| Februar–Juli 2026 | > 40–100 kW | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| August–Dezember 2026 | ≤ 10 kW | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| August–Dezember 2026 | > 10–40 kW | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| August–Dezember 2026 | > 40–100 kW | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Für private Haushalte ist insbesondere die Teileinspeisung relevant. Dabei wird der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Haushalt genutzt. Nur die nicht selbst verbrauchte Strommenge wird in das öffentliche Netz eingespeist. Wird beispielsweise eine entsprechend ausgelegte 10-kWp-Dachanlage ab August 2026 in Betrieb genommen, gilt für die ersten 10 kW bei Teileinspeisung ein Vergütungssatz von 7,70 ct/kWh.
Bei größeren Anlagen wird die Leistung in die jeweiligen Vergütungsstufen aufgeteilt. Für eine 15-kWp-Photovoltaikanlage mit Teileinspeisung, die ab August 2026 in Betrieb genommen wird, gelten beispielsweise für die ersten 10 kW 7,70 ct/kWh und für die weiteren 5 kW 6,66 ct/kWh. Die gesamte Anlage wird also nicht einheitlich mit 6,66 ct/kWh vergütet.
Warum erhält ein Balkonkraftwerk nicht automatisch diese Einspeisevergütung?
Bei einem Balkonkraftwerk, das die vereinfachten Sonderregelungen für ein Steckersolargerät erfüllt, gelten andere Voraussetzungen. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur darf die installierte Leistung der angeschlossenen Solarmodule bei einem solchen Gerät insgesamt bis zu 2.000 W betragen, während die Wechselrichterleistung auf insgesamt 800 VA begrenzt ist. Für die Anwendung der Sonderregelungen muss das Steckersolargerät außerdem der sogenannten „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet werden.
Das bedeutet: Überschüssiger Solarstrom kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Der Netzbetreiber übernimmt die Abnahme, Bilanzierung und Vermarktung des eingespeisten Stroms. Der Betreiber des Steckersolargeräts erhält dafür jedoch keine reguläre EEG-Einspeisevergütung.
Daher lässt sich nicht pauschal sagen: „Ein Balkonkraftwerk erhält 2026 für jede eingespeiste Kilowattstunde 7,70 Cent.“ Für ein Steckersolargerät, das die vereinfachten Sonderregelungen nutzt, wäre diese Aussage nicht korrekt.
Grundsätzlich kann der Betreiber jedoch auch die reguläre Einspeisevergütung wählen. In diesem Fall kann der eingespeiste Solarstrom nach den jeweils geltenden EEG-Sätzen vergütet werden. Dafür gelten jedoch die regulären Anforderungen an Messung und Abrechnung. Gleichzeitig können die vereinfachten Sonderregelungen für Steckersolargeräte nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Bundesnetzagentur weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die reguläre Einspeisevergütung ein Zweirichtungszähler erforderlich ist.
Wie viel lässt sich mit einem Balkonkraftwerk durch die Einspeisung wirklich verdienen?
Wird für ein Balkonkraftwerk die reguläre Einspeisevergütung gewählt, lässt sich der mögliche Erlös aus der Netzeinspeisung mit folgender Formel berechnen:
Einspeiseerlös = tatsächlich eingespeiste Strommenge × Einspeisevergütung pro kWh
Speist eine kleine PV-Anlage beispielsweise 150 kWh Strom pro Jahr in das öffentliche Netz ein und gilt ein Vergütungssatz von 7,70 ct/kWh, ergibt sich folgende Rechnung: 150 kWh × 0,077 € = 11,55 €/Jahr
Der jährliche Einspeiseerlös würde in diesem Beispiel also 11,55 € betragen.
Das Beispiel zeigt, dass die Erlöse aus der Überschusseinspeisung bei kleinen Balkonkraftwerken meist überschaubar sind. Der Grund: Der erzeugte Solarstrom wird zunächst direkt im Haushalt genutzt. Nur der Strom, der zum Zeitpunkt der Erzeugung nicht selbst verbraucht werden kann, wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Entscheidend ist daher vor allem der Eigenverbrauch. Läuft tagsüber beispielsweise ein Teil der Haushaltsgeräte, wird der erzeugte Solarstrom direkt vor Ort genutzt. Dadurch sinkt zwar die eingespeiste Strommenge, gleichzeitig muss aber weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Der wirtschaftliche Vorteil eines Balkonkraftwerks ergibt sich somit nicht nur aus möglichen Einspeiseerlösen, sondern auch aus den eingesparten Stromkosten durch den direkten Eigenverbrauch.
Eigenverbrauch oder Einspeisung: Was ist wichtiger?
Für viele Haushalte kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, den Eigenverbrauch des Solarstroms zu erhöhen, anstatt möglichst viel überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Wird der erzeugte Solarstrom direkt im Haushalt genutzt, kann dadurch der Bezug von kostenpflichtigem Netzstrom reduziert werden. Bei einem Balkonkraftwerk, das die vereinfachten Sonderregelungen für ein Steckersolargerät nutzt, wird überschüssiger Strom dagegen grundsätzlich im Rahmen der unentgeltlichen Abnahme ins Netz eingespeist, ohne dass dafür eine EEG-Einspeisevergütung gezahlt wird.
Wie groß der wirtschaftliche Vorteil des Eigenverbrauchs ausfällt, hängt unter anderem vom Strompreis, vom Verbrauchsverhalten des Haushalts, vom Zeitpunkt der Solarstromerzeugung und von der tatsächlich eingespeisten Strommenge ab.
Beispiel: Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung
Angenommen, ein Balkonkraftwerk erzeugt an einem sonnigen Tag insgesamt 3 kWh Solarstrom. Zur Mittagszeit erreicht die Anlage beispielsweise eine Leistung von 600 W, während der aktuelle Grundverbrauch des Haushalts bei 150 W liegt.
In diesem Moment werden 150 W direkt im Haushalt genutzt. Die verbleibenden 450 W stehen zunächst als überschüssiger Solarstrom zur Verfügung. Ohne zusätzliche Verbraucher oder einen geeigneten Batteriespeicher könnten sie in das öffentliche Netz eingespeist werden.
Wird dagegen ein Teil des überschüssigen Solarstroms in einem geeigneten Batteriespeicher gespeichert, kann die Energie später genutzt werden, beispielsweise für die Beleuchtung, den Fernseher oder andere elektrische Geräte am Abend.
Die folgende vereinfachte Beispielrechnung veranschaulicht, wie sich ein unterschiedlicher Eigenverbrauch auf die Nutzung des erzeugten Solarstroms auswirken kann:
| Szenario | Erzeugter Solarstrom pro Tag | Direkt im Haushalt genutzt | Gespeicherter Solarstrom | Ins Netz eingespeist |
|---|---|---|---|---|
| Geringer Eigenverbrauch, kein Speicher | 3,0 kWh | 1,2 kWh | 0 kWh | 1,8 kWh |
| Höherer Eigenverbrauch, kein Speicher | 3,0 kWh | 2,2 kWh | 0 kWh | 0,8 kWh |
| Eigenverbrauch mit Batteriespeicher | 3,0 kWh | 1,5 kWh | 1,2 kWh | 0,3 kWh |
In diesem Beispiel werden bei einem höheren Eigenverbrauch 1 kWh weniger Solarstrom eingespeist. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher eingesetzt, können weitere 1,2 kWh für den späteren Verbrauch gespeichert werden. Dadurch erhöht sich der Anteil des Solarstroms, der direkt oder zeitversetzt im Haushalt genutzt werden kann.
Die Werte dienen ausschließlich der Veranschaulichung. In der Praxis können unter anderem Umwandlungsverluste, die Speicherkapazität und die tatsächliche Solarstromproduktion dazu führen, dass die Werte anders ausfallen.
Welchen finanziellen Unterschied macht der Eigenverbrauch?
Um den Unterschied zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung zu verdeutlichen, kann beispielhaft ein Haushaltsstrompreis von 35 ct/kWh angenommen werden. Für die reguläre Einspeisevergütung wird in diesem Beispiel ein Vergütungssatz von 7,70 ct/kWh zugrunde gelegt. Der angenommene Strompreis dient lediglich der Veranschaulichung und entspricht nicht zwangsläufig dem individuellen Tarif eines Haushalts.
| Verwendung von 1 kWh Solarstrom | Beispielhafter Wert pro kWh | Finanzielle Wirkung |
|---|---|---|
| Direkter Eigenverbrauch | 35 ct | Bis zu 35 ct Netzstromkosten können vermieden werden |
| Einspeisung bei regulärer Vergütung | 7,70 ct | 7,70 ct Einspeiseerlös |
| Überschüssiger Strom bei unentgeltlicher Abnahme | 0 ct | Keine EEG-Einspeisevergütung |
Bei einem angenommenen Strompreis von 35 ct/kWh kann die direkte Nutzung von 1 kWh Solarstrom somit rechnerisch einen größeren finanziellen Vorteil bieten als die Einspeisung derselben Strommenge zu 7,70 ct/kWh. Die Differenz beträgt in diesem Beispiel 27,30 ct/kWh.
Bei einem jährlichen Eigenverbrauch von beispielsweise 250 kWh ergibt sich folgende vereinfachte Rechnung:
- Direkter Eigenverbrauch: 250 kWh × 0,35 € = 87,50 € vermiedene Stromkosten
- Reguläre Einspeisung: 250 kWh × 0,077 € = 19,25 € Einspeiseerlös
- Rechnerischer Unterschied: 68,25 € pro Jahr
Dabei handelt es sich nicht um einen garantierten Mehrertrag. Der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil hängt unter anderem vom individuellen Stromtarif, vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten, von der erzeugten Solarstrommenge und von den technischen Gegebenheiten der Anlage ab.
Systemkonfiguration: Das passende Balkonkraftwerk zusammenstellen
Um den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms zu erhöhen und möglichst wenig Strom zu einer vergleichsweise niedrigen Vergütung ins Netz einzuspeisen, sollte das Balkonkraftwerk zur eigenen Verbrauchssituation passen. Eine flexible Kombination aus Speicher und Solarmodulen ermöglicht es, die verfügbare Solarenergie besser an den individuellen Bedarf anzupassen.
Die Zusammenstellung lässt sich in drei grundlegende Schritte unterteilen:
Schritt 1: Speicher auswählen
Am Anfang steht die Wahl eines passenden Speichers. Entscheidend sind dabei vor allem der tägliche Stromverbrauch, die gewünschte Speicherkapazität und die Möglichkeit, das System später zu erweitern.
Das AFERIY PS240 All-in-One Balkonkraftwerk mit Speicher bietet eine Speicherkapazität von 1.958 Wh und kann auf bis zu 9.792 Wh erweitert werden. Die EVE®-LiFePO₄-Batterie ist auf mehr als 6.000 Ladezyklen ausgelegt. Das System verfügt über eine Solar-Eingangsleistung von bis zu 2.400 W, einen 1.200-W-AC-Ausgang und einen 800-W-netzgekoppelten Ausgang. Zudem können bis zu vier Solarmodule angeschlossen werden. So lässt sich die verfügbare Solarenergie flexibel speichern und auch dann nutzen, wenn die Sonne gerade nicht scheint. Dadurch kann mehr selbst erzeugter Solarstrom im Haushalt genutzt und der Eigenverbrauch erhöht werden.

Schritt 2: Solarmodule auswählen
Nach der Wahl des Speichers sollte die passende Solarleistung festgelegt werden. Dabei sind die verfügbare Montagefläche, die gewünschte Solarleistung sowie die technischen Eingangswerte des Speichers zu berücksichtigen.
Wer bereits über geeignete Solarmodule verfügt, kann diese mit dem AFERIY PS240 kombinieren. Für eine neue Anlage bietet sich beispielsweise das AFERIY AF-SA400 400W Tragbare Solarpanel mit bifazialer N-Typ-Technologie an. Das faltbare Solarmodul verfügt über eine Nennleistung von 400 W, einen Solarumwandlungswirkungsgrad von bis zu 25 % und kann unter geeigneten Reflexionsbedingungen eine Spitzenleistung von bis zu 500 W erreichen. Mit IP67-Schutz, ETFE-Beschichtung und MC4-Anschlüssen eignet es sich für den Einsatz im Freien.

Bei der Auswahl und Kombination mehrerer Module sollten stets die zulässigen Spannungs-, Strom- und Leistungswerte des jeweiligen Systems berücksichtigt werden.
Schritt 3: Zubehör, Kabel und Montage
Neben Speicher und Solarmodulen spielen auch eine sichere Montage und die passende Verkabelung eine wichtige Rolle. Je nach Installationsort können beispielsweise geeignete Halterungen, Verlängerungskabel oder Verbindungskabel erforderlich sein.
Bei der Montage sollte die Befestigung zum jeweiligen Untergrund und zu den örtlichen Bedingungen passen. Auch die Kabellänge sollte so gewählt werden, dass die Solarmodule sicher und passend mit dem Speichersystem verbunden werden können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Muss überschüssiger Solarstrom zwingend ins Netz eingespeist werden?
Nicht zwingend. Solarstrom, der nicht direkt im Haushalt genutzt wird, kann in einem Batteriespeicher zwischengespeichert werden. Überschüssige Energie, die weder genutzt noch gespeichert wird, kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
2. Erhält man auch mit einem Batteriespeicher eine Einspeisevergütung?
Grundsätzlich kann ein Batteriespeicher mit einer Einspeisevergütung kombiniert werden. Ob und wie die Vergütung erfolgt, hängt jedoch von der Anlagenkonfiguration, der Messung und dem gewählten EEG-Modell ab.
3. Wie wichtig ist die Wechselrichterleistung bei einem Balkonkraftwerk?
Die Wechselrichterleistung bestimmt, wie viel elektrische Leistung auf der Wechselstromseite bereitgestellt und ins Hausnetz eingespeist werden kann. Sie sollte zur Leistung der Solarmodule und zu den technischen Vorgaben des Systems passen.
4. Wie viele Solarmodule können an ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden?
Das hängt vom jeweiligen System und seinen technischen Vorgaben ab. Beim AFERIY PS240 können beispielsweise bis zu vier Solarmodule angeschlossen werden. Neben der Anzahl und Gesamtleistung sind auch die zulässigen Spannungs- und Stromwerte des Solareingangs zu beachten.
5. Welche Faktoren beeinflussen den Solarertrag eines Balkonkraftwerks?
Neben der Nennleistung der Solarmodule beeinflussen auch Ausrichtung, Neigungswinkel, Verschattung, Sonneneinstrahlung und die örtlichen Bedingungen den Solarertrag. Der tatsächliche Ertrag kann daher von der theoretischen Nennleistung abweichen.
Fazit
2026 sollte bei der Auswahl eines Balkonkraftwerks nicht nur die Balkonkraftwerk-Einspeisevergütung berücksichtigt werden. Bei kleinen Anlagen hängt der tatsächliche Nutzen auch von der erzeugten Strommenge, dem Stromverbrauch im Haushalt und dem Anteil des überschüssigen Stroms ab. Eine passende Kombination aus Modulleistung, Wechselrichter, Ausrichtung und gegebenenfalls Speicherkapazität kann dazu beitragen, einen größeren Anteil des selbst erzeugten Solarstroms direkt oder zeitversetzt im Haushalt zu nutzen.















